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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fotoagentur HERZBERG

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1. Anwendungsbereich/Vertragsgegenstand
1.1Das Bilderangebot der Fotoagentur HERZBERG (nachfolgend auch nur "Dienst" genannt) richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder mit der Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, ausgestattete Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln ("Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend auch nur "Kunden" genannt). Es richtet sich nicht an Verbraucher, d.h. an natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft nicht zu den vorstehend genannten Zwecken abschließen.
1.2Kunden haben auf der Website der Fotoagentur HERZBERG die Möglichkeit, dort eingestellte digitale Bilddaten in einen Warenkorb zu legen und nach Ausübung der Bestellfunktion innerhalb von 24 Stunden herunterzuladen ("Download"), um Nutzungsrechte ("Lizenzen") daran zu erwerben. Durch Ausübung der Bestellfunktion kommt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Vertrag über die Einräumung nicht exklusiver Lizenzen an dem ausgewählten Bildmaterial zustande. Anderweitige Lizenzvereinbarungen müssen gesondert (individuell) vereinbart/ausgehandelt werden.
1.3Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Fotoagentur HERZBERG. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronischer Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf Grundlage dieser AGB zustande, anderenfalls dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
 
2. Registrierung/Datenschutz
2.1Die Bestell- und Downloadfunktion steht nur Kunden zur Verfügung, die sich unter Eingabe ihrer persönlichen Daten auf der Seite "Registrieren" für den Dienst angemeldet haben und von der Fotoagentur HERZBERG für die Nutzung des Dienstes durch elektronische Übermittlung eines Benutzernamens und eines Passworts legitimiert worden sind.
2.2Sofern der registrierte Kunde Bildmaterial im Namen einer juristischen Person oder Personengesellschaft bestellt, versichert er, insofern uneingeschränkt vertretungsberechtigt zu sein.
2.3Die erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Fotoagentur HERZBERG nur verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erforderlich ist.
 
3. Auftragsbestätigung
 Nach Ausübung der Bestellfunktion sendet die Fotoagentur HERZBERG dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den gespeicherten Einzelheiten des geschlossenen Vertrages.
 
4. Honorare/Lizenz- und Anzeigepflicht
4.1Jede Einräumung von Lizenzen durch Bereitstellung des Bildmaterials zum Download ist honorarpflichtig, gleich ob das Bildmaterial tatsächlich genutzt wird oder nicht.
4.2Die Honorarhöhe wird bei jedem zum Download angebotenen Bild einzeln und vor Ausübung der Bestellfunktion nochmals in einer Übersicht aller nachgefragten Lizenzen ausgewiesen. Soweit nicht anders angegeben verstehen sich alle Honorarangaben netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3Die Honorare gelten für die einmalige Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in jeweils einem beliebigen Medium (Verwendungszweck). Jeder darüber hinaus gehende Verwendungszweck, d.h. jede weitere Nutzung, sei es in demselben oder einem anderen Medium, ist erneut lizenz- und honorarpflichtig und im Voraus vom Kunden im Warenkorb durch Eingabe der Anzahl der nachgefragten Lizenzen pro Bild anzuzeigen. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montage, o. ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
4.4Die Honorar-, Lizenz- und Anzeigepflicht nach Ziff. 4.3 gilt entsprechend, wenn ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein Prospekt usw.) in einem neuen Medium abgebildet wird, unabhängig von bereits honorierten Lizenzen für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
4.5Soweit der Kunde den ursprünglich für bereits heruntergeladenes Bildmaterial angezeigten Verwendungszweck im Nachhinein erweitern möchte, hat er die Fotoagentur HERZBERG zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
4.6Exklusivrechte oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.7Die Honorare werden dem Kunden von der Fotoagentur HERZBERG in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig.
4.8Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
5. Erwerb/Umfang von Nutzungsrechten
5.1Die Fotoagentur HERZBERG räumt dem Kunden pro Bild eine einfache, räumlich unbegrenzte Lizenz am fotografischen Urheberrecht/Lichtbildschutzrecht ein. Die Lizenz beinhaltet das Recht zur Bearbeitung des Bildmaterials und ist beschränkt auf den vom Kunden im Warenkorb angezeigten Umfang. Der Erwerb darüber hinaus gehender Lizenzen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit der Fotoagentur HERZBERG.
5.2Die Ablösung weiterer Rechte, insbesondere bei Bildern, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst) sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegen dem Kunden.
5.3Soweit Bilder Personen zeigen, ist deren Verwendung zu Werbezwecken ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit der Fotoagentur HERZBERG ausgeschlossen.
5.4Die Fotoagentur HERZBERG behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen dem Kunden für das Bildmaterial auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
 
6. Allgemeine Pflichten des Kunden
6.1Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine bei Registrierung für den Dienst angegebenen Daten richtig sind. Soweit sich diese Daten ändern, hat er dies unverzüglich per E-Mail an kundendienst@fotoagentur-herzberg.com mitzuteilen.
6.2Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Zugangsdaten in Kombination des Benutzernamens und Passwortes geheim zu halten. Soweit unberechtigten Dritten durch eine vom Kunden zu vertretende Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht die Nutzung des Dienstes der Fotoagentur HERZBERG möglich wird, schuldet der Kunde ggf. hierdurch anfallende Honorare und haftet für den durch die Verletzung entstehenden Schaden.
6.3Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig.
6.4Die Weitergabe von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotoagentur HERZBERG nicht gestattet. Entsprechendes gilt für die Fertigung von Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers, die Speicherung der elektronischen Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben sowie die Übertragung der erworbenen Rechte an Dritte. Das Bildmaterial darf vom Kunden lediglich bis zur vertragsgemäßen Nutzung gespeichert werden und ist anschließend sofort zu löschen. Der Kunde ist verpflichtet, der Fotoagentur HERZBERG Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch Bilddaten gespeichert oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
6.5Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes abgebildeter Personen oder des Urheberrechtes des Bildautors durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt die Fotoagentur HERZBERG keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Kunde etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
6.6Die Veröffentlichung/öffentliche Wiedergabe von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen der oder des Abgebildeten im Sinne des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) sind vom Kunden zu beachten.
 
7. Urhebervermerk/Belegexemplar
7.1Die Fotoagentur HERZBERG verlangt unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich die Anbringung eines Agentur- und Urhebervermerkes, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Kunde hat die Fotoagentur HERZBERG von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.2Der Agentur-/Urhebervermerk hat wie folgt zu erfolgen:
Fotoagentur HERZBERG/Urheber
Bei für die Fotoagentur HERZBERG angefertigten Composings:
Fotoagentur HERZBERG/Urheber/Montage/Urheber
7.3Die vorstehend konkretisierte Pflicht zur Anbringung des Agentur-/Urhebervermerks gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen, Onlineverwendung oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
7.4Von jeder Veröffentlichung im Druck sind der Fotoagentur HERZBERG innerhalb von fünf Werktagen nach Erscheinen mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei Veröffentlichungen im Internet oder Intranet sind uns bei Einstellung der Bilder unaufgefordert die jeweiligen URLs mitzuteilen.
 
8. Haftung des Kunden
8.1Verletzt der Kunde seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten oder besteht ein entsprechender durch Tatsachen begründeter Verdacht, ist die Fotoagentur HERZBERG berechtigt, den Dienst für den Kunden zu sperren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Pflichtverletzung beseitigt wurde und der Kunde sich ernsthaft zur zukünftigen Unterlassung verpflichtet hat beziehungsweise den begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung entkräften konnte.
8.2Die Fotoagentur HERZBERG haftet nicht für Schäden aus einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung, soweit diese Schäden bei Beachtung der Pflichten hätten vermieden werden können. Der Kunde hat die Fotoagentur HERZBERG ferner von begründeten Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, er hat die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
8.3Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Übertragung von Rechten an Dritte sowie unberechtigten Reproduktionen, Scans und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, haftet der Kunde der Fotoagentur HERZBERG auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
8.4Weitere Ansprüche der Fotoagentur HERZBERG aus Pflichtverletzungen des Kunden bleiben unberührt.
 
9. Gewährleistung und Haftung der Fotoagentur HERZBERG
9.1Der Kunde hat das Bildmaterial unverzüglich nach dem Download zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel der Datei zeigt, der Fotoagentur HERZBERG unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt das Bildmaterial als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt das Bildmaterial auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
9.2Die Fotoagentur HERZBERG versichert, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die den Bestand oder die vertragsgemäße Verwertung der eingeräumten Lizenzen gefährden. Sofern dennoch ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der Fotoagentur HERZBERG zur Verfügung gestelltes und vom Kunden vertragsgemäß genutztes Bildmaterial berechtigte Ansprüche erheben sollte, wird die Fotoagentur HERZBERG auf ihre Kosten für das betreffende Bildmaterial ein Nutzungsrecht beziehungsweise gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen erwirken. Ist dies der Fotoagentur HERZBERG nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
9.3Die Verpflichtung der Fotoagentur HERZBERG gemäß Ziff. 9.2 besteht nur, soweit sie vom Kunden über die geltend gemachten Ansprüche eines Dritten unverzüglich schriftlich benachrichtigt wird, der Kunde eine Verletzung nicht anerkennt und der Fotoagentur HERZBERG alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
9.4Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
9.5Soweit die Haftung der Fotoagentur HERZBERG gemäß den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei sonstigen Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere aus Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ebenso unberührt bleiben die Haftung aus etwaig übernommenen Garantien und jene nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.6Soweit dem Kunden nach Maßgabe dieser Ziffer 9 Mängel-, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche zustehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag der Bereitstellung des Bildmaterials zum Download folgt. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für die die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten.
 
10. Schlussbestimmungen
10.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Fotoagentur HERZBERG. Die Fotoagentur HERZBERG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
10.3Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: November 2007
 
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